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ESI-I-1 - Ausstellung des Binnenschiffszeugnisses

Frage:

Wie muss das Binnenschiffszeugnis bei einer Verlängerung ausgefüllt werden?

Antwort:

Die Eintragungen über die Untersuchung und andere Angaben (außer Fahrtbereich) in den Rubriken 10 und 11 dürfen nur bei der erstmaligen Erteilung eines Binnenschiffszeugnisses eingetragen werden.
Die Daten in den Rubriken 10 und 11 auf Seite 2 können nur geändert werden, wenn das vollständige Zeugnis ausgetauscht wird. Hierzu muss in Rubrik 9 angegeben werden, welches Zeugnis ausgetauscht wird.
Wenn ein Fahrzeug beispielsweise vom Zeugnis auf das Attest überwechselt, muss das gesamte Attest ausgetauscht werden.

Die Historie, die durch die Eintragungen in Rubrik 49 dokumentiert wird, ist für die Untersuchung und Verlängerung des Binnenschiffszeugnisses besonders wichtig. Danach richtet sich die Anwendung des ES-TRIN, insbesondere die Anwendung von Übergangs¬bestimmungen. Ein Verlust der Informationen kann zu falschem Verwaltungshandeln führen (z.B. Anwendung einer Übergangsbestimmung, die nach Umbau nicht mehr anwendbar ist).

CESNI/PT (18)41m final

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Binnenschiffszeugnis, Rubriken 10 und 11