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ES-TRIN, Artikel 19.06 Nummer 9 Buchstabe a - Treppen und Setzstufen

Frage:
Bezieht sich die Einhaltung der Norm EN 13056 auf die fertige Treppe?

Antwort:
Die Einhaltung der Norm EN 13056:2000 bezieht sich auf die fertigen Treppen, d.h. einschließlich aller Bodenbeläge wie z.B. Treppenteppiche, Bodenfliesen, Marmor,....

Frage:
Ist das Fehlen von Setzstufen zulässig?

Antwort:
Das Fehlen von Setzstufen ist zulässig, sofern der lichte Stufenabstand den Grenzwert von 120 mm gemäß EN 13056 nicht überschreitet.

Frage:
Sind Treppen mit Steigungswinkeln unter 30° oder über 45° verboten?

Antwort:
Treppen mit Steigungswinkeln unter 30° oder über 45° entsprechen nicht der Norm und somit ebenfalls nicht den Anforderungen von Artikel 19.06 Nr. 9 Buchstabe a.

CESNI/PT/Pax (20)m 28, CESNI/PT/Pax (21)m, Punkt 4

Arbeitsgruppe für Fahrgastschiffe (CESNI/PT/Pax), Treppen, Setzstufen, Steigungswinkeln