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Artikel 19.08 Nummer 1 und 19.10 Nummer 3 Buchstabe e - Betriebsräume

Frage:
Welche Räume sind unter dem Begriff Betriebsräume zu verstehen?

Antwort:
Bei Betriebsräumen handelt es sich um Räume welche aufgrund ihrer Funktion oder der Funktion der darin enthaltenen Ausrüstungen dafür vorgesehen sind, während des Normalbetriebes (dazu gehören auch die üblichen im Rahmen des Normalbetriebes durchzuführenden Wartungs- und Kontrolltätigkeiten) regelmäßig durch Mitglieder der Besatzung betreten zu werden.


CESNI/PT (16) 55 rev. 2, Q54, CESNI/PT/Pax (18)m 2, CESNI/PT/Pax (21)m 5

Arbeitsgruppe für Fahrgastschiffe (CESNI/PT/Pax), Betriebsräume, elektrische Anlagen, interne Sprechverbindung