Detail
ES-TRIN, Artikel 3.01, 3.02, 6.01, 7.12, 8.01, 10.01, 13.05, 14.12, 28.02, 28.04, 30.01 - Klarstellung von Artikeln in Bezug auf bauliche Bestimmungen
Frage:
Auf Vorschlag der anerkannten Klassifikationsgesellschaften hat die Arbeitsgruppe CESNI/PT sämtliche Absätze des ES-TRIN in Bezug auf bauliche Bestimmungen untersucht, die direkte oder indirekte Verweise auf die Regeln der anerkannten Klassifikationsgesellschaften enthalten oder aufgrund derer eventuell Bedarf an technischen Vorschriften oder Standards besteht. Welche Möglichkeiten werden akzeptiert, die Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen des ES-TRIN zu gewährleisten?
Antwort:
In der nachstehenden Tabelle ist jeweils eine der akzeptierten Möglichkeiten aufgeführt, die Übereinstimmung mit dem ES-TRIN zu gewährleisten.
Bemerkung: Schiffseigner können jederzeit die Meinung der Untersuchungskommissionen zur Art und Weise der Anwendung des ES-TRIN einholen.
CESNI/PT (21) 48 rev. 2
CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Klassifikationsgesellschaften, Klassifikationsregeln