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ES-TRIN - Prüfung der im ES-TRIN geforderten Einhaltung von Normen

Der ES-TRIN sieht vielfach vor, dass Bauteile, Ausrüstungen oder Anlagen eines Fahrzeugs bestimmten im ES­TRIN genannten Normen entsprechen müssen. Üblicherweise wird diese Entsprechung durch eine Bescheinigung einer akkreditierten oder notifizierten Stelle nachgewiesen. Derartige Bescheinigungen gehören zu den Unterlagen und Nachweisen, die der Schiffseigner oder sein Bevollmächtigter, sofern von der Untersuchungskommission gemäß den §§ 2.02 Nummer 1 und 2.03 Nummer 3 RheinSchUO oder der zuständigen Behörde gemäß Artikel 6 Nummer 6 und Anhang V Artikel 2.03 Nummer 3 Richtlinie (EU) 2016/1629 im Rahmen der Schiffsuntersuchung verlangt, vorzulegen hat.

CESNI/PT (20) 68
CESNI/PT (20) 68 rev. 1
CESNI/PT (20) 77, Punkt 4.6

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Norm, akkreditierte Stelle, notifizierte Stelle