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Artikel 19.06 Nummer 5 Buchstabe f - Türen von Fahrgasträumen

Frage:

Was soll mit der Vorschrift „Sie dürfen nur zu freien Decks, Räumen oder Treppen führen“ verhindert werden?

Antwort:

In Artikel 19.06 Nummer 5 Buchstabe f geht es um Verbindungsgänge im Sinne des Kapitels 19 und gemäß der Definition in Artikel 1.01 Nummer 3.8 „Fahrgastraum“. Diese Verbindungsgänge dürfen nicht mit den „Verkehrswegen“ nach der Definition in Artikel 1.01 Nummer 3.17 verwechselt werden. Daher ist es sinnvoll, dass die Verbindungsgänge gemäß Buchstabe f enden.

CESNI/PT (16) 55 rev. 1, CESNI/PT (18)m 14

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Türen, Fahrgasträume, Verbindungsgänge