Detail
Artikel 30.06 - Unabhängiger Antrieb
Frage:
Wie ist die automatische Abschaltung in Artikel 30.06 zu verstehen?
Antwort:
Die automatische Abschaltung des Antriebssystems betrifft nur das Flüssigerdgas-Antriebssystem. Um sich weiter aus eigener Kraft fortbewegen zu können, muss das Schiff ein anderes, nicht mit Flüssigerdgas betriebenes Antriebssystem (z. B. Bugstrahlanlage) oder ein anderes unabhängiges Flüssigerdgas-Antriebssystem besitzen.
CESNI/PT (18)m 41 final
CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, unabhängiger Antrieb, Flüssigerdgas (LNG)