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Artikel 30.06 - Unabhängiger Antrieb

Frage:

Wie ist die automatische Abschaltung in Artikel 30.06 zu verstehen?

Antwort:

Die automatische Abschaltung des Antriebssystems betrifft nur das Flüssigerdgas-Antriebssystem. Um sich weiter aus eigener Kraft fortbewegen zu können, muss das Schiff ein anderes, nicht mit Flüssigerdgas betriebenes Antriebssystem (z. B. Bugstrahlanlage) oder ein anderes unabhängiges Flüssigerdgas-Antriebssystem besitzen.

CESNI/PT (18)m 41 final

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, unabhängiger Antrieb, Flüssigerdgas (LNG)