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Artikel 13.07 Nummer 2 und Kapitel 22 - Beiboot

Frage:

Besteht bei schwimmenden Geräten angesichts der räumlichen Enge an Bord die Möglichkeit, mit Blick auf die Anforderung an das Zuwasserbringen von Beibooten Arbeitsboote als Beiboote zu betrachten? Ein Arbeitsboot ist ein kleines Boot, das in der Regel für den Transport vom Ufer zum schwimmenden Gerät eingesetzt wird.

Antwort:

- Artikel 1.01 Nr. 1.26 des ES-TRIN enthält folgende Begriffsbestimmung: "1.26 "Beiboot" ein Boot zum Transport-, Rettungs-, Berge- und Arbeitseinsatz."
- Bei schwimmenden Geräten können im Rahmen einer Baustelle "Arbeitsboote" als "Beiboote" betrachtet werden, sofern die "Arbeitsboote" den Anforderungen der "Beiboote" entsprechen.
- Beiboote müssen nicht unbedingt auf Deck gelagert, sondern können geschleppt werden.

CESNI/PT (18)m 41 final, Punkt 3

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Beibooten Arbeitsboote, Beiboote