Detail
Artikel 7.06 Nr. 1 und 3 - Navigations-radaranlagen und Inland AIS Geräte
Bei Untersuchungen zur Erneuerung der Schiffsatteste würden an Bord mancher Fahrzeuge Radaranlagen, die nicht mehr zugelassen sind, oder Inland AIS-Geräte, die nicht den Vorschriften entsprechen, vorgefunden.
Wie sollen die Untersuchungskommissionen vorgehen, wenn sich an Bord nicht zugelassene Radaranlagen oder Inland AIS Geräte befinden?
Zur Erteilung oder Erneuerung von Schiffsattesten werden die Untersuchungskommissionen
- den Ausbau von Radaranlagen, die nicht mehr zugelassen sind, fordern und
- fehlende Einbaubescheinigungen für Inland AIS Geräte und Radaranlagen nachfordern.
RV/G (10) 51 = RP/G (10) 42 = JWG (10) 46; RV/G (11)m 24, Punkt 3.2
ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Radar, Inland AIS, Einbau von zugelassenen Geräten