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Artikel 8.05 Nr. 6 - Einrichtung und Bemessung der Lüftungsrohre und Verbindungsleitungen von Brennstofftanks

Frage:
Im Rahmen der Arbeiten bezüglich des Moratoriums für bestimmte Übergangsbestimmungen hatte die französische Delegation den Auftrag erhalten, einen Lösungsvorschlag bezüglich Artikel 8.05 Nr. 6 (Dokument JWG (14) 63 rev. 3 = RV/G (14) 68 rev. 3) vorzulegen. Das von einigen Schiffseignern angesprochene Problem ergab sich aus der Verpflichtung, das Füllrohre des Brennstofftanks oder dessen Entlüftungsrohr zu ersetzen, um den Anforderungskriterien bezüglich des Durchmessers der beiden Rohre gerecht zu werden (mind. 1,25fach).

Die deutsche Delegation hatte darauf hingewiesen, dass es eine kostengünstige Lösung gebe, dieser Anforderung zu entsprechen. Sie besteht darin, das Füllrohr mit einem Stutzen zu versehen, der den Querschnitt punktuell verringert. Diese Lösung scheint kein besonderes technisches Problem darzustellen.

JWG (15) 63 = RV/G (15) 62 ; CESNI/PT (16)m 24 Punkt 5

Antwort:
Der Querschnitt der Entlüftungsrohre und Verbindungsleitungen des Tanks muss mindestens das 1.25fache des Querschnitts des Füllrohrs betragen. Eine absolute Größe wird nicht gefordert. Anders gesagt, wäre auch die folgende Lesart denkbar: Die Füllleitung darf höchstens den 0,8-fachen Querschnitt der kleinsten Lüftungs- oder Verbindungsleitung haben. Dies kann dadurch erreicht werden, dass auf das Füllrohr ein kurzes Reduzierstück aufgesetzt wird, das mittels eines nicht löslichen Klebstoffs untrennbar mit diesem verbunden ist (z.B. Loctite). Der zu diesem Reduzierstück passende Anschlussstutzen entspricht EN 12827.

Ein zu kleiner Querschnitt des Füllrohres führt zur Erhöhung des Drucks in der Bunkerschlauchleitung. In einem solchen Fall wird das Überwachungssystem bei der Tankbefüllung die Pumpe abschalten, sobald ein Grenzwert überschritten wird. So sollten keine Probleme auftreten.

JWG (15) 63 = RV/G (15) 62 ; CESNI/PT (16)m 24 Punkt 5

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Lüftungsrohre; Verbindungsleitungen; Brennstofftanks; Abmessungen; Moratoriums