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Artikel 19.10 Nr. 9 – Prüfung der Isolationswiderstände

Nach Artikel 19.10 Nr. 9 müssen die Isolationswiderstände und die Erdung für elektrische Systeme anlässlich von Nachuntersuchungen geprüft werden.

Frage:

Welchen Umfang umfasst diese Prüfung? Welche Komponenten / Stromkreise müssen geprüft werden?

Antwort/Lösungsvorschlag:

Generell ist festzustellen, dass bei einer Erstinbetriebnahme alle Stromkreise bzw. Leitungen überprüft werden.

Bei einer Nachuntersuchung nach Artikel 2.09 wird es problematisch sein, alle Stromkreise bzw. Leitungen zu überprüfen, da je nach Bauart bzw. Einbauort die Zugänglichkeit nicht sichergestellt ist und ggf. Endgeräte zerstört werden können. Weiterhin ist zu bedenken, dass der Aufwand der Messungen bei Betrachtung aller Stromkreise bzw. Leitungen zu hoch wäre.

Stromkreise bzw. Leitungen, die in jedem Fall gemessen werden müssen, sollten deshalb festgelegt werden (z.B. Verteilerleitungen vom Schaltschrank, Leitungen zur Versorgung der für einen sicheren Schiffsbetrieb notwendigen Systeme etc.).

Um Messungen an Bord durchführen zu können, ist es wichtig, die Stromkreise mit ihren Endverbrauchern zu kennen bzw. zuordnen zu können, um Beschädigungen zu vermeiden. Dazu sollten alle Schaltunterlagen der zu prüfenden Anlage auf aktuellem Stand sein und dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

Funktionsprüfungen von FI - Schaltern in Bezug auf Auslösestrom und Abschaltzeit sollten ebenfalls durchgeführt werden.

Schleifenmessungen sollten Bestandteil der Messungen sein, um festzustellen, ob das Schutzorgan (Sicherung) bei Überlast ordnungsgemäß abschalten kann.

Gemessene Werte müssen in einer Übersicht protokolliert werden, aus der die Einzelwerte erkennbar sind.

Lösung:

Hier könnte eine Anpassung der RheinSchUO Kapitel 9 [Kapitel 10 ES-TRIN] mit einem entsprechenden Verweis in Artikel 19.10 Nr. 9 auf die dann neuen Bestimmung sinnvoll sein.

RV/G (07) 71

Die Vorschrift fordert derzeit nur die Durchführung einer Isolationsmessung; gesonderte Messungen zur Identifizierung fehlerhafte Bauteile sind nicht erforderlich.

RV/G (07) 90

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Isolationswiderstände, elektrische Systeme, Prüfungen