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ES-TRIN Artikel 3.03 Nummer 2; Artikel 7.03 Nummer 8; Artikel 10.02 Nummer 1; Artikel 15.01 Nummer 4; Artikel 19.02 Nummer 6 - Normaler Betrieb und Notbetrieb

Frage 1:

Wie ist der normale Betrieb auszulegen?

Antwort:

Die Vorschriften des ES-TRIN stellen Mindestanforderungen an Bau, Fahrt und Manövrieren sowie an die Ausrüstung dar. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Fahrzeug nur dann sicher verkehren kann, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Im Umkehrschluss bedeutet die Nichterfüllung, dass die Anforderungen an die sichere Fahrt oder den sicheren Schiffsbetrieb nicht gewährleistet sind.
Alle Einrichtungen, die dem Antrieb, der Steuerung und der Überwachung dienen (z. B. Antriebsmotor, Steuereinrichtung) sowie alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Ankereinrichtung, Lenzeinrichtung, Sprechfunk, Feuerlöscheinrichtungen usw.) müssen ordnungsgemäß funktionieren.

Frage 2:

Wie ist der Notbetrieb auszulegen?

Antwort:

Es wird von einem Notbetrieb gesprochen, wenn eine oder mehrere gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen und Einrichtungen nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Eine Notfallsituation liegt auch dann vor, wenn die Notstromquelle genutzt werden muss und die Verbraucher noch mindestens 30 Minuten lang mit Strom versorgt werden können. Das Fahrzeug muss sich gemäß ESI-II-11 aus eigener Kraft noch mit einer Geschwindigkeit von 6,5 km/h fortbewegen können und manövrierfähig bleiben. Das Fahrzeug muss die erste sich bietende Möglichkeit nutzen, um die notwendigen Reparaturen durchzuführen.

CESNI/PT (20) 87 rev. 2

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT,