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Artikel 19.06 - Überlagerung zwischen Fahrgastbereichen, Sammelflächen und Evakuierungsflächen
Ist bei der Konstruktion von Fahrgastschiffen und insbesondere Tagesausflugsschiffen eine Überlagerung zwischen Fahrgastbereichen, Sammelflächen und Evakuierungsflächen zulässig?
Ja, eine Überlagerung zwischen Fahrgastbereichen, Sammelflächen und Evakuierungsflächen ist zulässig.
Gemäß den gewonnenen Erfahrungen erfüllt der gesamte Fahrgastbereich die Anforderungen von Artikel 19.08 Nummer 6 und wird daraufhin als Sammelfläche betrachtet (auf der fest eingebautes Sitzmobiliar oder Bänke gestattet ist). Im Notfall befinden sich die Fahrgäste bereits auf der Sammelfläche. Mit anderen Worten: Es sind keine zwei separaten Bereiche für den Fahrgast-bereich und die Sammelfläche erforderlich.
Nachfolgend ein Beispiel für ein Eindeck-Tagesausflugsschiff (Kombination aus Fahrgastbereich und Sammelfläche):
CESNI/PT/Pax (18)m 2, F33 und F36
CESNI/PT/Pax (19) 7 rev. 2
Arbeitsgruppe für Fahrgastschiffe (CESNI/PT/Pax), Fahrgastbereiche, Sammelflächen, Evakuierungsflächen