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Artikel 19.11 Nummer 2 - Geeigneter Brandschutz für Trennflächen

Frage:

Gelten die Angaben für die Trennflächen in den Tabellen für alle Wände eines Raums, in dem sich eine Sammelfläche befindet, oder nur für die Wände, die die Sammelfläche begrenzen?

Antwort:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Nummer 2 sind „Sammelflächen“ keine „Räume“, wie durch die Überschrift in der Kopfzeile der ersten Spalte der Tabellen nahegelegt. Die entsprechenden Trennflächen sind an allen Wänden eines Raums anzubringen, in dem sich eine Sammelfläche befindet, und nicht nur an den Wänden, die die Sammelfläche begrenzen.

CESNI/PT (16) 55 rev. 3 = CESNI/PT/Pax (19) 5, CESNI/PT/Pax (18)m 9, Q66

Arbeitsgruppe für Fahrgastschiffe (CESNI/PT/Pax), Sammelflächen