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Artikel 1.01 Nummer 3.7, 3.8 und 3.11, 17.02, 19.01 Nummer 2 Buchstabe e, 19.15 Nummer 8 - Gasgrills

Frage:

Ist es möglich, unter den Voraussetzungen von Artikel 19.15 Nr. 8 Gasgrills an Bord von Fahrgastschiffen <45 m zu verwenden?

Antwort:

Die Verwendung eines fest installierten Gasgrills ist zwar zulässig, es handelt sich jedoch gleichzeitig um eine Flüssiggasanlage, die entsprechend von einem Sachverständigen geprüft werden muss. Mobile Gasgeräte sind verboten.


CESNI/PT (18)m 41 final, Punkt 3

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Gasgrills, Flüssiggasanlagen