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Artikel 8.10 Nr. 3 - Geräuschmessung an stillliegenden Schiffen

Die hierfür heranzuziehenden Randbedingungen des Messverfahrens müssen eindeutig beschrieben werden. Was ist ein stillliegendes Schiff? Was muss bei einer Messung im Betrieb sein?

Ein stillliegendes Schiff ist ein am Ufer oder auf Strom vorübergehend festgemachtes bzw. liegendes Schiff, z.B. für die Ruhezeit, auf dem alle für den Betrieb notwendigen Maschinen laufen.

Die für den Betrieb notwendigen Maschinen sind zumindest die für die eigene Stromversorgung notwendigen Generatoren und evtl. Lüfter.

RV/G (12) 16 rev. 1 = JWG (12) 14 rev. 1; RV/G (12)m 59 = JWG (12)m 61, D6; JWG (12)m 91, Punkt 7.2

Gemeinsame Arbeitsgruppe, JWG, Geräusch, Stillliegen, Generatoren