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Artikel 7.06 Nr. 3 - Einbau von Inland AIS Geräten

Einbau von Inland AIS Geräten in Fahrzeuge, die nicht der Ausrüstungsverpflichtung für Inland AIS unterliegen, durch anerkannte Fachfirmen

Der Einbau eines Inland AIS Gerätes muss unabhängig vom Fahrzeugtyp von einer anerkannten Fachfirma durchgeführt werden. Wenn ein Fahrzeug, das der Ausrüstungsverpflichtung für Inland AIS nicht unterliegt, sich für die Ausrüstung mit einem Inland AIS Gerät entscheidet, muss der Einbau dieses Geräts zwingend von einer anerkannten Fachfirma durchgeführt werden.

RP (14) 44 rev. 1 = RP/G (14) 61 rev. 3 - RIS/G (14) 54 rev. 3, RP (14)m 47, Punkt 5.2

ZKR Arbeitsgruppe Polizeiverordnung, RP/G, Inland AIS, Einbau von zugelassenen Geräten