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Artikel 7.06 Nr. 3 - Reparatur von Inland AIS-Geräten, die an Bord installiert sind und eine Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS, Edition 1.0 oder 1.01 besitzen

Gemäß Artikel 7.06 Nr. 3 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) [ES-TRIN] dürfen seit dem 1. Dezember 2015 nur noch Inland AIS-Geräte mit einer Typgenehmigung nach Edition 2.0 des Test Standards für Inland AIS eingebaut werden. Die vor diesem Datum eingebauten Inland AIS-Geräte mit einer Typgenehmigung nach Edition 1.0 und 1.01 des Teststandards dürfen jedoch weiterbetrieben werden.

a) Darf ein Inland AIS Gerät mit einer Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS 1.01 oder 1.0, das an Bord eines Fahrzeugs installiert ist, nach dem 1. Dezember 2015 repariert werden?
b) Wenn ein an Bord eines Fahrzeugs installiertes Inland AIS Gerät mit einer Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS 1.01 oder 1.0 defekt ist und vorübergehend durch ein anderes Gerät ersetzt werden muss, gilt dann für das Ersatzgerät ebenfalls die Vorschrift, dass es über eine Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS 1.01 oder 1.0 verfügen muss?

RV/G (16) 11 = RIS/G (16) 1 rev. 1

- Insgesamt sind AIS Geräte selten defekt bzw. fallen selten aus. Deshalb ist es sicherlich angemessen, hier mit flexiblen Maßnahmen zu reagieren.

- Ein an Bord eingebautes Inland AIS Gerät mit einer Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS 1.01 oder 1.0 kann nach dem 1. Dezember 2015 repariert werden. Der Schiffsführer des Fahrzeugs kann so weiterhin ein Inland AIS Gerät benutzen, mit dem er sich auskennt.

- Wenn ein an Bord eines Fahrzeugs eingebautes Inland AIS Gerät mit einer Typgenehmigung nach dem Test Standard 1.01 oder 1.0 defekt ist, kann es vorübergehend durch ein anderes Inland AIS Gerät ersetzt werden, das über eine Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS 1.01 oder 1.0 verfügt. Der Begriff „vorübergehend“ ist dabei nicht definiert, die Beurteilung ist den Behörden anheimgestellt. Diese können sich auf die Empfehlung der ZKR über das Verhalten bei defektem Inland AIS Gerät stützen, in der eine Toleranzzeit von 48 Stunden vorgeschlagen wird.

- Wenn hingegen ein Fahrzeug nicht mit einen Inland AIS Gerät ausgerüstet ist und vorübergehend mit einem solchen ausgerüstet werden muss, weil das Fahrzeug ausnahmsweise den Rhein befährt, dann muss das „vorübergehend“ auf dem Fahrzeug eingebaute Inland AIS Gerät über eine Typgenehmigung nach dem Test Standard für Inland AIS 2.0 verfügen. Denn in diesem Fall handelt es sich nicht um den Ersatz eines vorhandenen Geräts.

RV/G (16)m 18 Punkt 5.1

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Arbeitsgruppe RIS, Reparatur, Inland AIS Gerät, Test Standard für Inland AIS