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Artikel 19.03 Nr. 9 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 1.01 Nr. 4.6 und Artikel 19.02 Nr. 16 – Flutungskriterien für Stabilitätsrechnung

Artikel 1.01 Nr. 4.6 legt die Tauchgrenze auf 10 cm unterhalb des Schottendecks fest.

Artikel 19.02 Nr. 16 behandelt die Lage der Öffnungen in Bezug auf die Tauchgrenze.

Artikel 19.03 Nr. 9 Buchstabe c behandelt die Flutungskriterien. „Das Schottendeck darf im Endzustand der Flutung nicht eintauchen.”

Nach diesen Artikel des ES-TRIN ist die Tauchgrenze zwar genau festgelegt, aber das Flutungskriterium bezieht sich nicht auf diese, sondern auf das Schottendeck. Demnach darf die Tauchgrenze unter der Wasserlinie liegen, solange das Schottendeck nicht eingetaucht ist.

Ist diese Auffassung zutreffend? Wenn ja, so fußt die Berechnung der flutbaren Länge auf der Flutung bis zum Schottendeck.

Wenn ein Eintauchen bis zum Schottendeck zulässig ist, ist dann eine Definition der Tauchgrenze in den Vorschriften überhaupt sinnvoll?

Antwort:

Der 2. Satz von Artikel 19.03 Nr. 9 Buchstabe c („Das Schottendeck darf im Endzustand der Flutung nicht eintauchen“) enthält einen Unterschied zum ersten Kriterium der Definition 4.6 („eine gedachte Linie auf der Bordwand, die mindestens 10 cm unterhalb des Schottendecks ...verläuft“).

Man muss sich fragen, ob diese Differenz von 10 cm beabsichtigt und beizubehalten ist oder ob die Ordnung zu ändern ist. In diesem letzten Fall könnte Artikel 19.03 Nr. 9 Buchstabe c wie folgt formuliert werden:

„Die Tauchgrenze darf nicht unter der Wasserlinie liegen“ oder „Im Endzustand der Flutung muss das Schottendeck mindestens 0,10 m über der Wasserlinie liegen.“

RV/G (07) 84 rev. 1

Die Ausführungen zu dem Thema sind zutreffend. Es ist aber nicht notwendig, dass die Vorschriften geändert werden.

Die Definition der Tauchgrenze ist wegen anderer Vorschriften (Artikel 19.02 Nr. 5 und 16, Artikel 19.06 Nr. 8, Artikel 19.10 Nr. 6, Artikel 19.15 Nr. 1 und Artikel 28.04 Nr. 3 Buchstabe c) notwendig.

RV/G (07) 90

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Stabilität, Flutung, Tauchgrenze