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Artikel 1.01 Nr. 12.2 in Verbindung mit ESI-III-2 – Personen mit eingeschränkter Mobilität

Wie sind die Anforderungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Kabinenschiffen anzuwenden?

Artikel 1.01, Begriffsbestimmung 12.2 gibt an, welche Personen in diese Kategorie fallen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste auf Kabinenschiffen aus älteren Personen besteht, die größtenteils auch in genannte Kategorie fallen.

Kapitel 19 weist auf die besonderen Anforderungen dieser Kategorie hin.
Währenddessen zeigt ESI-III-2 auf, dass die Schiffseigner bei der Bestimmung gewisser Räume, die für die Nutzung von Personen mit eingeschränkter Mobilität vorgesehen sind, über eine gewisse Freiheit verfügen.
Diese beiden Fälle können zu Widersprüchen und Verwirrung führen.

Artikel 1.01 bedeutet, dass in der Nähe des Eingangs, des Gesellschaftsraums / der Gesellschaftsräume und des Speiseraums eine gewisse Anzahl von Kabinen für die Nutzung von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet sein muss. Die Verbindungsgänge zu diesen Kabinen müssen bis zu den genutzten (Not-) Ausgängen eine Mindestbreite von 1,30 m aufweisen. Im Übrigen muss auch der Gang von diesen Kabinen zum Eingang, zu dem Gesellschaftsraum / den Gesellschaftsräumen und zum Speiseraum über die geforderte Breite verfügen. Häufig werden mindestens 1 oder 2 Kabinen gefordert. Besser ist aber, wenn eine konkrete Mindestanzahl genannt würde, z.B. die Anzahl von Kabinen pro Deck.

RV/G (08) 12

Ältere Menschen zählen nicht grundsätzlich zur Kategorie der Personen mit eingeschränkter Mobilität. Der Begriff „Personen mit eingeschränkter Mobilität“ ist nicht eindeutig zu definieren. Es obliegt der Verantwortung des Schiffseigners, nur so viele Personen mit eingeschränkter Mobilität zu befördern, wie für diese speziell hergerichtete Kabinen zur Verfügung stehen. Im Minimalfall muss ein Kabinen-schiff lediglich eine derart hergerichtete Kabine aufweisen.

RV/G (07) 90

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen, Kabinen