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Artikel 19.03 Nr. 7, 8 und 10 – Berechnung der Zwischenzustände der Flutung (Methoden)

Artikel 19.03 Nr. 7 besagt, dass die Berechnung der Leckstabilität auf dem „Verfahren des fortfallenden Auftriebs“ beruhen muss.

Nach Artikel 19.03 Nr. 8: “….muss für drei Zwischenzustände der Flutung (25 %, 50 % und 75 %) …….” festgelegt werden.

Artikel 19.03 Nr. 10 besagt: „Der Krängungswinkel φ der Gleichgewichtslage des jeweiligen Zwischenzustandes darf 15 ° nicht überschreiten.”

Ein Großteil der auf dem Markt verfügbaren Software berechnet das Gleichgewicht anhand eines Algorithmus. Erst bei Erreichen des Gleichgewichts wird das Ergebnis vom Computerprogramm gemeldet.

Ein Zwischenzustand der Flutung ist keine Gleichgewichtslage. Erst im Endzustand der Flutung ist das Gleichgewicht hergestellt.

Die Anforderung nach Artikel 19.03 Nr. 10 Buchstabe a ist daher bei Verwendung des „Verfahrens des fortfallenden Auftriebs” unsinnig. Nur die „Methode des hinzukommenden Gewichts” kann hier ein Zwischenergebnis für beispielsweise eine 25%-Flutung liefern.

Kann die „Methode des hinzukommenden Gewichts” als Alternative für die Berechnung der Zwischenzustände der Flutung verwendet werden? (Siehe auch Frage 3b oben).

Falls die „Methode des hinzukommenden Gewichts” verwendet werden darf, können dann die in Artikel 19.03 Nr. 10 Buchstabe a, b, c erwähnten Kriterien nach der „Methode des hinzukommenden Gewichts“ in ihrer Gesamtheit berechnet werden?

Schlussfolgerungen:

Bei der Berechnung der Leckstabilität gehört der Begriff des „freien Oberflächeneffekts“ zur „Methode des hinzukommenden Gewichts“ und nicht zu der des „fortfallenden Auftriebs“. Die „Methode des hinzukommenden Gewichts“ wird von der IMO nicht mehr anerkannt. Im IMO-Kontext sind die Berechnungen unter Verwendung des „Verfahrens des fortfallenden Auftriebs” zu erstellen.

Die Anforderung für die „Zwischenzustände der Flutung” ist ausschlaggebend. Die Zwischenzustände der Flutung können jedoch nur unter Verwendung der „Methode der hinzukommenden Gewichte” berechnet werden.

Sollte das „Verfahren des fortfallenden Auftriebs” auch für die Zwischenzustände der Flutung verwendet werden, wird es schwierig sein, entsprechende Computerprogramme zu finden – ebenso die Schiffbauingenieure, die diese Berechnungen anstellen sollen. Das kann für die Schiffseigner teuer werden!

Angesichts Artikel 19.03 Nr. 7, in dem das “Verfahren des fortfallenden Auftriebs” bevorzugt wird, ist der bestehende Text des ES-TRIN sehr verwirrend. Eine Klärung hinsichtlich der Berechnungsverfahren drängt sich deshalb auf.

Antwort:

Die Aussage, dass ein Zwischenzustand der Flutung kein Gleichgewichtszustand ist, ist richtig. Bei dem Begriff „Gleichgewichtslage des Zwischenzustands“ handelt es sich um einen rein theoretischen Begriff, aber es ist eine kalkulierbare Größe und damit ist das Kriterium überprüfbar.

Damit der Text klarer ist und mit der Praxis übereinstimmt, ist anzugeben, dass es die Stabilität im Endzustand der Flutung ist, die nach dem Verfahren des fortfallenden Auftriebs zu berechnen ist.

Nach der jetzigen Formulierung des Artikel 19.03 Nr. 9 Buchstabe c wird der Begriff des Endzustands der Flutung nur für das Schottendeck verwendet und nicht für die Öffnungen, was zu der Annahme führen könnte, dass für diese Öffnungen die Vorschriften auch für die Zwischenzustände gelten. Zudem werden die Bedingungen, die für die Zwischenzustände und den Endzustand einzuhalten sind, in den Nummern 10 bzw. 11 aufgeführt, während die gesamte Nummer 9, mit Ausnahme von Buchstabe c die Art und Weise der Berechungen betrifft. Es wäre logischer, den Inhalt dieser Nummer 9 c nach Buchstabe c der Nummern 10 und 11 zu transferieren. Auf diese Weise gäbe es keine Zweifel mehr hinsichtlich des Zustands, für den diese Vorschriften gelten.

RV/G (07) 84 rev. 1

Die Ausführungen sind keine Vorschläge für Vorschriftenänderungen, sondern Erläuterungen. Diese Erläuterungen sind zutreffend.

RV/G (07) 90

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Stabilität, Leckstabilität, Flutung