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ES-TRIN, Artikel 13.03 Nummer 2 und Artikel 19.12 Nummer 1 - Feuerlöscher der Brandklasse F

Frage:

Wie ist die erforderliche Menge an Feuerlöschern der Klasse F in der Bordküche eines Fahrgastschiffes zu bestimmen?

Antwort:

Die Gesamtmenge an Feuerlöschern der Klasse F, die in den Bordküchen von Fahrgastschiffen vorhanden sein muss, ist anhand der Gesamtmenge der in der Bordküche vorhandenen pflanzlichen und/oder tierischen Öle und Fette zu bestimmen. Die Gesamtmenge aller Feuerlöscher ist unter Zugrundelegung der Löschleistung gemäß der Europäischen Norm EN 3-7 zu berechnen. Auf die Menge des Löschmittels ist ein Zuschlag von 25 % anzuwenden.

Beispiel:

Bestimmung der Gesamtmenge an pflanzlichen oder tierischen Ölen und Fetten:

Dies ergibt eine Gesamtkapazität von 246F für Feuerlöscher der Klasse F.

CESNI/PT (23)m 90, Punkt 4.8, CESNI/PT (26)m 50, Punkt 3.8, CESNI/PT (26) 44 rev. 1

Groupe de travail des prescriptions techniques (CESNI/PT), Gemeinsame Tagung der Schiffsuntersuchungskommissionen
Brandklasse F, Feuerlöscher, Küchen