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ES- TRIN, Artikel 3.03 Nummer 2 - Einrichtungen, die für die Sicherheit des Schiffes notwendig sind

Frage:

Wenn ein Beiboot mit Hilfe des Autokrans zu Wasser gelassen wird, wird dieser Kran dann als notwendig für die Sicherheit des Schiffes und dessen Betrieb angesehen?

Darf sich bei dieser Auslegung das Fundament für den Kran dann nicht hinter dem Achterpiekschott befinden?

Antwort:

Wird ein Beiboot mit Hilfe des Autokrans zu Wasser gelassen, so gilt dieser Kran als notwendig für die Sicherheit des Schiffes und dessen Betrieb. Einrichtungen, die sich über Deck hinter dem Achterpiekschott befinden, können jedoch zugelassen werden, und damit gilt dies auch für einen Kran, mit dem Beiboote zu Wasser gelassen werden, auch wenn sich das Fundament unter Deck befindet.

CESNI/PT (23)m 60 rev. 1, BE3, CESNI/PT (23) 50 rev. 1, CESNI/PT (26)m 30, Punkt 8.1

Groupe de travail des prescriptions techniques (CESNI/PT), Gemeinsame Tagung der Schiffsuntersuchungskommissionen
Kran, Achterpiekschott