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Artikel 19.08 Nummer 8 - CO2-Schankanlagen

Frage:

Worum handelt es sich bei den in Artikel 19.08 Nummer 8 erwähnten CO2-Schankanlagen?

Antwort:

Bei CO2-Schankanlagen handelt es sich um Einrichtungen im Gastronomiebereich, daher keine Erwähnung an anderer Stelle. CO2-Schankanlagen dienen dazu, den für das Abzapfen von Getränken aus gastronomieüblichen Gebinden erforderlichen Druck bereitzustellen und zusätzlich die Getränke mit Kohlensäure anzureichern. Da CO2 schwerer als Luft ist, müssen insbesondere Räume unter Deck, aus denen unbeabsichtigt ausgetretenes CO2 nicht durch die Schwerkraft nach außen abfließen kann, mit entsprechenden Lüftungsanlagen ausgestattet sein, da sonst Erstickungsgefahr besteht.

CESNI/PT (16) 55 rev. 2, CESNI/PT/Pax (18)m 2, Q59

Arbeitsgruppe für Fahrgastschiffe (CESNI/PT/Pax), CO2-Schankanlagen